SiGeKoCOMMAND CENTER
§ 3 BaustellV · RAB 30

Wann ist ein SiGeKo erforderlich?

Die Pflicht zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator hängt an einer einzigen Frage. Was der SiGeKo in Planung und Ausführung tut, welche Qualifikation er braucht und wie sein Honorar entsteht.

Stand: 21.10.2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten

Kurz und bündig
Pflicht
sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden
Wer bestellt
der Bauherr oder ein von ihm beauftragter Dritter
Aufgaben
§ 3 Abs. 2 (Planung) und Abs. 3 (Ausführung) BaustellV
Qualifikation
„geeignet“ – konkretisiert durch RAB 30
Honorar
frei vereinbart, nicht in der HOAI geregelt

Die eine Frage: mehrere Arbeitgeber?

Nach § 3 Abs. 1 BaustellV sind für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Mehr Voraussetzungen gibt es nicht – den Schnelltest für alle Pflichten bietet der BaustellV-Check:

  • Größe und Dauer spielen keine Rolle. Auch ein kleiner Umbau mit zwei Firmen ist erfasst.
  • Gleichzeitig oder nacheinander: Es reicht, dass die Firmen nacheinander auf der Baustelle arbeiten.
  • Nachunternehmer zählen: Setzt der Generalunternehmer einen Nachunternehmer ein, sind es bereits mehrere Arbeitgeber.
  • Privat oder gewerblich ist egal: Auch der private Bauherr eines Einfamilienhauses ist betroffen.
SituationKoordinatorWeitere Pflichten
Nur ein Arbeitgeber auf der Baustellenicht erforderlichggf. Vorankündigung bei Überschreiten der Schwellen
Mehrere Arbeitgeber, kleine BaustelleerforderlichUnterlage für spätere Arbeiten; SiGe-Plan bei besonders gefährlichen Arbeiten
Mehrere Arbeitgeber, Vorankündigung nötigerforderlichVorankündigung, SiGe-Plan, Unterlage für spätere Arbeiten

Den Koordinator bestellt der Bauherr, oder ein Dritter, den der Bauherr nach § 4 BaustellV beauftragt hat, diese Maßnahme in eigener Verantwortung zu treffen. Der Bauherr kann die Aufgaben auch selbst übernehmen, wenn er dafür geeignet ist. Von seiner Verantwortung befreit ihn die Bestellung nach § 3 Abs. 1a BaustellV nicht.

Wann bestellen?

So früh wie möglich, nämlich schon für die Planung der Ausführung. Ein Teil der Aufgaben fällt vor dem ersten Spatenstich an: Der SiGe-Plan muss vor Einrichtung der Baustelle vorliegen, und die Unterlage für spätere Arbeiten soll vor der Ausschreibung stehen. Wer den Koordinator erst bei Baubeginn bestellt, verschenkt die Chance, Gefährdungen in der Planung zu vermeiden – und genau dafür ist er da.

Die Aufgaben des SiGeKo

In der Planung der Ausführung (§ 3 Abs. 2 BaustellV)

  1. die Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 koordinieren: bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander stattfinden, und bei ihrer Zeitplanung die allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz berücksichtigen
  2. den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten oder ausarbeiten lassen
  3. die Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen

In der Ausführung (§ 3 Abs. 3 BaustellV)

  1. die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz koordinieren
  2. darauf achten, dass Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach der BaustellV erfüllen
  3. den SiGe-Plan bei Änderungen in der Ausführung anpassen oder anpassen lassen
  4. die Zusammenarbeit der Arbeitgeber organisieren
  5. die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber koordinieren

Das wichtigste Werkzeug in der Ausführung ist die regelmäßige Baustellenbegehung, dokumentiert im Begehungsprotokoll.

Was der SiGeKo nicht ist

Der Koordinator nimmt den Arbeitgebern ihre Verantwortung für den Arbeitsschutz ihrer Beschäftigten nicht ab. Er ist weder Bauleiter noch Fachkraft für Arbeitssicherheit der Firmen. Weisungen erteilen oder Arbeiten einstellen darf er nur, wenn der Bauherr ihm diese Befugnis übertragen hat.

Welche Qualifikation braucht der Koordinator?

Die BaustellV verlangt einen „geeigneten“ Koordinator. Was das heißt, konkretisiert die RAB 30. Danach braucht der Koordinator:

  • baufachliche Kenntnisse – je nach Bauvorhaben etwa als Polier, Meister, Techniker, Architekt oder Ingenieur
  • arbeitsschutzfachliche Kenntnisse nach Anlage B
  • spezielle Koordinatorenkenntnisse nach Anlage C
  • berufliche Erfahrung in Planung oder Ausführung von Bauvorhaben

Die Kenntnisse nach Anlage B und C werden meist in Lehrgängen erworben. Welcher Grad an Qualifikation genügt, hat der Bauherr nach Art und Umfang des Bauvorhabens zu beurteilen.

Was kostet ein SiGeKo?

Die Koordination nach BaustellV ist in der HOAI nicht geregelt, das Honorar wird frei vereinbart. Als Orientierung dient das AHO-Heft 15 „Leistungen nach der Baustellenverordnung“ (3. Auflage 2022) mit Leistungsbild und Honorarempfehlung; verbindlich ist es nicht.

In der Praxis verbreitet ist eine Kombination: eine Pauschale für die Planungsleistungen (SiGe-Plan, Unterlage, Vorankündigung) und eine Vergütung je Begehung oder nach Stunden für die Ausführungsphase. Kostentreiber sind vor allem die Bauzeit und damit die Zahl der Begehungen, besonders gefährliche Arbeiten und Bauen im Bestand.

Was passiert, wenn kein Koordinator bestellt wird?

Die fehlende Bestellung selbst steht nicht im Bußgeldkatalog des § 7 BaustellV. Bußgeldbewehrt sind aber die fehlende oder fehlerhafte Vorankündigung und ein fehlender SiGe-Plan – und beides fällt ohne Koordinator meist mit an. Die Arbeitsschutzbehörde kann außerdem Anordnungen treffen. Vor allem aber wird die fehlende Koordination nach einem Unfall zur Frage, ob der Bauherr seine Pflichten erfüllt hat.

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Häufige Fragen

Wann ist ein SiGeKo erforderlich?

Nach § 3 Abs. 1 BaustellV immer dann, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Größe und Dauer des Bauvorhabens spielen dafür keine Rolle; schon ein Nachunternehmer bedeutet mehrere Arbeitgeber.

Braucht auch ein privater Bauherr einen SiGeKo?

Ja. Die BaustellV unterscheidet nicht zwischen privaten und gewerblichen Bauherren. Arbeiten beim Einfamilienhaus Beschäftigte mehrerer Firmen, ist ein Koordinator zu bestellen – oder der Bauherr übernimmt die Aufgaben selbst, wenn er geeignet ist.

Was kostet ein SiGeKo?

Ein festes Honorar gibt es nicht. Die Koordination nach BaustellV ist in der HOAI nicht geregelt, das Honorar wird frei vereinbart. Als Orientierung dient das AHO-Heft 15 „Leistungen nach der Baustellenverordnung“; in der Praxis verbreitet sind Pauschalen für SiGe-Plan und Unterlagen plus eine Vergütung je Begehung oder nach Stunden.

HINWEIS

Dieser Ratgeber fasst die übliche Praxis zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Text der Baustellenverordnung, die RAB 30 und die vertragliche Vereinbarung zwischen Bauherr und Koordinator.

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