SiGeKoCOMMAND CENTER
§ 3 Abs. 3 BaustellV · Koordination in der Ausführung

Die Baustellenbegehung des SiGeKo

Die Begehung ist das wichtigste Werkzeug des Koordinators in der Ausführungsphase. Wie man sie vorbereitet, worauf man vor Ort achtet, was bei Gefahr im Verzug zu tun ist und wo Software und KI Zeit sparen.

Stand: 21.10.2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten

Kurz und bündig
Grundlage
Aufgaben des Koordinators nach § 3 Abs. 3 BaustellV
Rhythmus
gesetzlich nicht festgelegt, im Koordinationsvertrag vereinbart
Schwerpunkt
Wechselwirkungen zwischen den Gewerken
Teilnehmer
Koordinator, Bauleitung, Aufsichtsführende der Firmen
Ergebnis
Begehungsprotokoll mit Fotos, Zuständigkeit und Frist

Wozu die Begehung dient

Während der Ausführung hat der Koordinator nach § 3 Abs. 3 BaustellV unter anderem die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zu koordinieren, darauf zu achten, dass Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach der BaustellV erfüllen, die Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu organisieren und den SiGe-Plan bei Änderungen in der Ausführung anzupassen oder anpassen zu lassen. Ohne regelmäßige Präsenz auf der Baustelle ist keine dieser Aufgaben zu erfüllen.

Wichtig ist die Abgrenzung: Für den Arbeitsschutz ihrer Beschäftigten bleiben die Arbeitgeber verantwortlich. Der Koordinator ist keine zusätzliche Fachkraft für Arbeitssicherheit jeder Firma. Sein Blick gilt vor allem dem, was keine einzelne Firma im Blick hat: wie sich die Arbeiten der Gewerke gegenseitig gefährden.

Vorbereitung im Büro

Eine gute Begehung beginnt vor der Abfahrt. In zehn Minuten:

  1. Letztes Protokoll öffnen: Welche Punkte sind offen, welche Fristen laufen heute ab?
  2. Bauzeitenplan prüfen: Welche Gewerke sind gerade auf der Baustelle, welche kommen in den nächsten Wochen dazu?
  3. SiGe-Plan zur aktuellen Bauphase lesen: Welche Gefährdungen und Maßnahmen sind für diese Phase vorgesehen? Stehen besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II an?
  4. Termin abstimmen: Bauleitung informieren, damit die Aufsichtsführenden der Firmen erreichbar sind.
  5. Ausrüstung: eigene PSA, geladenes Smartphone oder Tablet für Fotos, Zollstock.

Ablauf vor Ort

  1. Anmelden bei der Bauleitung, kurz klären, was sich seit der letzten Begehung geändert hat.
  2. Offene Punkte zuerst: die Feststellungen der letzten Begehung gezielt ansehen und als erledigt oder weiter offen notieren.
  3. Feste Route gehen: etwa von außen nach innen und von unten nach oben – Zufahrt, Baustelleneinrichtung, Baugrube, Gebäude geschossweise, Dach. Eine feste Route verhindert, dass Bereiche dauerhaft übersehen werden.
  4. Mängel sofort ansprechen – beim Aufsichtsführenden der zuständigen Firma, nicht erst im Protokoll.
  5. Fotografieren: eine Übersichtsaufnahme, die zeigt, wo etwas ist, und eine Detailaufnahme.
  6. Kurzes Abschlussgespräch mit der Bauleitung: die wichtigsten Punkte, Fristen, anstehende Wechselwirkungen.

Checkliste: die Schwerpunkte

Die Liste ersetzt nicht den Blick auf die konkrete Baustelle, deckt aber die Bereiche ab, in denen die meisten Feststellungen anfallen:

BereichWorauf achtenRegelwerk (Auswahl)
AbsturzSeitenschutz an Deckenrändern, Treppen, Wand- und Bodenöffnungen; Abdeckungen tragfähig und gesichertArbStättV Anhang Nr. 5.2, ASR A2.1
GerüsteKennzeichnung und Freigabe, vollständige Beläge und Seitenschutz, Wandabstand, Verankerung, ZugängeTRBS 2121 Teil 1
Leiternnur wo zulässig, Zustand, StandsicherheitTRBS 2121 Teil 2
Baugruben und GräbenBöschung oder Verbau, Schutzstreifen am Rand, ZugängeDIN 4124
ElektrikBaustromverteiler mit Fehlerstrom-Schutz, Leitungen geschützt verlegt, keine beschädigten KabelDGUV Information 203-006
Verkehrswegefrei, tragfähig, beleuchtet; Trennung von Fahrzeugen und FußgängernArbStättV Anhang Nr. 5.2
Kran und Lastenkeine Personen unter schwebenden Lasten, Schwenkbereiche abgesperrt, Anschlagmittel geprüftBetrSichV
Erste Hilfe und NotfallAlarm- und Notfallplan ausgehängt und aktuell, Ersthelfer bekannt, Verbandkasten, Rettungszufahrt frei§ 10 ArbSchG
SozialeinrichtungenToiletten, Waschgelegenheiten, Pausenbereich vorhanden und benutzbarASR A4.1
OrdnungMateriallagerung, Stolperstellen, Abfall, BrandlastenBaustellenordnung

Der eigentliche Kern: Wechselwirkungen

Die typischen Koordinationsfälle sieht keine Checkliste einer einzelnen Firma:

  • Der Gerüstbauer hat das Gerüst freigegeben, der Fassadenbauer entfernt Beläge oder Verankerungen für seine Arbeit.
  • Der Elektriker arbeitet unter einer Decke, auf der gleichzeitig Material abgesetzt wird.
  • Der Rohbauer nimmt Seitenschutz für einen Materialtransport ab, die nachfolgenden Gewerke finden eine ungesicherte Kante vor.
  • Mehrere Firmen nutzen dieselbe Baugrube, keiner fühlt sich für den Schutzstreifen am Rand zuständig.

Solche Punkte gehören ins Protokoll mit klarer Zuständigkeit – und, wenn sie sich wiederholen, in die Fortschreibung des SiGe-Plans und in die nächste Baustellenbesprechung.

Gefahr im Verzug

Bei unmittelbarer Gefahr wartet niemand auf das Protokoll. Der Koordinator spricht die Beschäftigten und ihren Aufsichtsführenden sofort an, informiert die Bauleitung und den Bauherrn und hält fest, wann er wen informiert hat und was daraufhin geschah.

Ein Recht, Arbeiten einzustellen oder Firmen Anweisungen zu geben, hat der Koordinator nur, wenn der Bauherr es ihm übertragen hat. Diese Frage sollte deshalb vor Baubeginn im Koordinationsvertrag geklärt sein, nicht erst im Ernstfall.

Nachbereitung und Rhythmus

Aus der Begehung wird das Begehungsprotokoll: Feststellungen mit Ort, Foto, Rechtsgrundlage, Zuständigkeit und Frist, verteilt an den Bauherrn und die betroffenen Firmen. Je schneller es verschickt wird, desto eher wird es gelesen – am besten noch am selben Tag.

Eine feste Begehungsfrequenz nennt die BaustellV nicht. Der Rhythmus wird in der Regel im Koordinationsvertrag vereinbart und richtet sich nach Größe, Gefährdung und Bauphase. Entscheidend ist, dass er eingehalten und lückenlos dokumentiert wird.

Begehung mit Software und KI

Der größte Zeitfresser ist nicht der Rundgang, sondern das Protokoll danach: Fotos sortieren, Feststellungen ausformulieren, Rechtsgrundlagen heraussuchen, Word-Dokument formatieren. Hier hilft Software am meisten. Worauf es ankommt:

  • Fotos direkt zur Feststellung: kein Umweg über Galerie, Mail und Ordner.
  • KI-Vorschlag statt leeres Feld: Die KI formuliert aus dem Foto Feststellung, Priorität und Rechtsgrundlage. Wichtig ist, dass die Rechtsgrundlage aus einem geprüften Katalog stammt und nicht frei erfunden wird.
  • Entscheidung bleibt beim Koordinator: Jeder Vorschlag wird geprüft und kann geändert oder verworfen werden.
  • Offene Punkte wandern automatisch in die nächste Begehung.
  • Rhythmus im Blick: eine Warnung, wenn bei einem Projekt die nächste Begehung überfällig ist.
SO MACHT ES SIGEKO COMMAND CENTER

Fotos hochladen, Vorschläge prüfen, Protokoll per Klick.

Du lädst die Fotos der Begehung hoch, die KI formuliert Feststellung und Priorität und schlägt die Rechtsgrundlage aus einem geprüften Katalog vor, etwa ASR, TRBS oder BaustellV. Du prüfst und entscheidest. Daraus entsteht das Begehungsprotokoll als Word-Datei mit Fotodokumentation und deinem Büro-Logo. Begehungs-Serien im festen Rhythmus planst du im Chat, und das Dashboard warnt, wenn ein Projekt überfällig ist.

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Häufige Fragen

Wer nimmt an der Baustellenbegehung des SiGeKo teil?

Mindestens der Koordinator und die Bauleitung des Auftraggebers oder des Generalunternehmers. Sinnvoll ist, die Aufsichtsführenden der Firmen einzubinden, die gerade auf der Baustelle arbeiten, denn sie müssen die Feststellungen umsetzen. Wer teilgenommen hat, gehört ins Protokoll.

Darf der SiGeKo bei Gefahr im Verzug die Arbeit einstellen?

Ein Recht, Arbeiten einzustellen, hat der Koordinator nur, wenn der Bauherr ihm diese Befugnis übertragen hat. Unabhängig davon spricht er die Beschäftigten und ihre Aufsichtsführenden sofort an, informiert Bauleitung und Bauherrn und dokumentiert das.

Kann KI bei der Baustellenbegehung helfen?

Ja, vor allem bei der Dokumentation: Aus den Fotos der Begehung kann eine KI Feststellung, Priorität und eine passende Rechtsgrundlage vorschlagen. Die Bewertung vor Ort und die Entscheidung, was ins Protokoll kommt, bleiben beim Koordinator.

HINWEIS

Dieser Ratgeber fasst die übliche Praxis zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Text der Baustellenverordnung, die genannten Regelwerke in ihrer aktuellen Fassung und deine vertragliche Vereinbarung mit dem Bauherrn.

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