SiGeKoCOMMAND CENTER
§ 3 Abs. 3 BaustellV · Nachweis der Koordination

Das Begehungsprotokoll des SiGeKo

Nach einem Unfall ist das Begehungsprotokoll das Erste, was Behörde, Berufsgenossenschaft und Staatsanwaltschaft sehen wollen. Was hineingehört, wie Feststellungen belastbar formuliert werden und wie offene Mängel nachverfolgt werden.

Stand: 07.10.2026 · Lesezeit ca. 6 Minuten

Kurz und bündig
Zweck
Nachweis der Koordination nach § 3 Abs. 3 BaustellV
Form
gesetzlich nicht vorgegeben
Kern
Feststellung, Foto, Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist
Verteiler
Bauherr und die betroffenen Arbeitgeber
Nachlauf
offene Mängel bei der nächsten Begehung prüfen

Wozu das Protokoll?

In der Ausführungsphase hat der Koordinator nach § 3 Abs. 3 BaustellV unter anderem die Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes zu koordinieren, darauf zu achten, dass Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten erfüllen, und die Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu organisieren. Die Baustellenbegehung ist das Werkzeug dafür, das Protokoll der Beleg.

Ein gutes Protokoll beantwortet drei Fragen: Was wurde festgestellt? Wer wurde informiert und zur Abhilfe aufgefordert? Bis wann – und wurde es erledigt?

Aufbau: die Muster-Gliederung

  1. Kopf: Bauvorhaben, Adresse, Bauherr, Koordinator, laufende Nummer der Begehung, Datum, Uhrzeit von–bis
  2. Teilnehmer: wer war dabei, welche Firmen waren auf der Baustelle tätig
  3. Rahmen: Bauphase, Witterung, besondere Arbeiten am Tag der Begehung
  4. Stand offener Punkte aus der letzten Begehung: erledigt oder weiterhin offen
  5. Neue Feststellungen mit Foto (siehe unten)
  6. Positive Befunde: was gut gelöst ist, gehört ebenfalls hinein
  7. Hinweise an alle Gewerke: etwa zu gemeinsam genutzten Gerüsten oder zum Notfallplan
  8. Verteiler und Datum des Versands

Eine Feststellung belastbar formulieren

Jede Feststellung sollte für sich allein verständlich sein, auch für jemanden, der die Baustelle nie gesehen hat:

FeldBeispiel
OrtHaus B, 2. OG, Treppenauge Achse 4
FeststellungSeitenschutz am Treppenauge fehlt auf ca. 3 m, Absturzhöhe ca. 6 m.
RechtsgrundlageASR A2.1 (Schutz vor Absturz)
ZuständigRohbaufirma (Arbeitgeber, der die Absturzstelle geschaffen hat bzw. unterhält)
Priorität / Fristhoch – sofort, Bereich bis dahin gesperrt
FotoNr. 07, mit Markierung

Wörter wie „mangelhaft“ oder „nicht in Ordnung“ beschreiben nichts. Besser sind Maße, Orte und der konkrete Zustand. Die Rechtsgrundlage macht klar, dass es nicht um eine persönliche Meinung geht, sondern um eine Vorgabe – und erleichtert der Firma die Umsetzung.

Fotos

Ein Foto pro Feststellung ist das Minimum. Hilfreich ist eine Übersichtsaufnahme, die zeigt, wo der Mangel ist, plus eine Detailaufnahme. Die Fotos werden fortlaufend nummeriert und im Protokoll der Feststellung zugeordnet.

Offene Mängel nachverfolgen

Das häufigste Problem ist nicht die Feststellung, sondern der Nachlauf. Wird ein Mangel dreimal hintereinander festgestellt, ohne dass etwas geschieht, sollte der Koordinator den Bauherrn schriftlich informieren. Weisungsbefugnis hat der SiGeKo nur, wenn der Bauherr sie ihm überträgt.

Wiederkehrende Mängel sind außerdem ein Hinweis, dass der SiGe-Plan angepasst werden muss.

Wie oft begehen?

Die BaustellV nennt keine feste Frequenz. Der Rhythmus richtet sich nach Größe, Gefährdung und Bauphase und wird in der Regel im Koordinationsvertrag festgelegt. Verbreitet sind wöchentliche bis zweiwöchentliche Begehungen, in Phasen mit besonders gefährlichen Arbeiten häufiger. Entscheidend ist, dass der vereinbarte Rhythmus auch eingehalten und dokumentiert wird.

SO MACHT ES SIGEKO COMMAND CENTER

Foto hochladen, Feststellung prüfen, Protokoll per Klick.

Du lädst die Fotos der Begehung hoch, die KI formuliert Feststellung und Priorität und schlägt die Rechtsgrundlage aus einem geprüften Katalog vor. Du prüfst und änderst. Daraus entsteht das Begehungsprotokoll als Word-Datei mit Fotodokumentation und deinem Büro-Logo. Das Dashboard warnt, wenn ein Projekt seinen Begehungsrhythmus überschreitet.

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Häufige Fragen

Ist das Begehungsprotokoll des SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben?

Eine Form schreibt die BaustellV nicht vor. Das Protokoll ist aber der Nachweis, dass der Koordinator seine Aufgaben nach § 3 Abs. 3 BaustellV wahrgenommen hat, und damit nach einem Unfall das wichtigste Dokument.

Wie oft muss der SiGeKo die Baustelle begehen?

Eine feste Zahl nennt die BaustellV nicht. Der Rhythmus richtet sich nach Größe, Gefährdung und Bauphase und wird meist im Koordinationsvertrag vereinbart. Verbreitet sind wöchentliche bis zweiwöchentliche Begehungen, in gefährlichen Phasen häufiger.

Darf der SiGeKo den Firmen Anweisungen geben?

Nur, wenn der Bauherr ihm diese Befugnis überträgt. Ohne Übertragung weist der Koordinator auf Mängel hin, fordert zur Beseitigung auf und informiert den Bauherrn; das Protokoll dokumentiert genau das.

HINWEIS

Dieser Ratgeber fasst die übliche Praxis zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Text der Baustellenverordnung und deine vertragliche Vereinbarung mit dem Bauherrn.

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